Ralf Laux - Überwindung einer unverschuldeten Krise
"Gastronomischen Betrieben (Innen- und Außengastronomie) ist es gestattet, unter strikter Einhaltung folgender Bedingungen, ab dem 13. Mai 2020 im Zeitraum von 6:00 Uhr - 22:00 Uhr ihre Geschäftstätigkeit wiederaufzunehmen." Die Handreichung für Unternehmer in der Gastronomie und Beherbung verspricht zumindest die Light-Version eines Comebacks. Nach zwei Monaten Shutdown blickt Ralf Laux, selbst Inhaber von vier Trierer Gastronomien mit gemischten Gefühlen seiner beruflichen Zukunft entgegen. Über seine Eindrücke der Coronakrise spricht er im Trierer Podcast.
Infos: www.walderdorffs.de Bild: Gerrit Brenner